Streitigkeiten mit Architekten und
Ingenieuren sind vielfach auch Fragen der Haftpflicht-
versicherung. Wir beraten Bauherren und Architekten/Ingenieure in gleicher
Weise bei
der Vertragsgestaltung bis hin zu auftretenden Haftungsfällen. Wir führen
ggf. notwendige
Prozesse oder selbständige Beweisverfahren, wobei unser vorrangiges Ziel
darin liegt,
Verfahren einvernehmlich und außergerichtlich beizulegen. Sie können
hierzu sowohl Herrn
Dr. Schranner als auch Herrn Dr. Joussen ansprechen.