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Streitigkeiten mit Architekten und Ingenieuren sind vielfach auch Fragen der Haftpflicht-
versicherung. Wir beraten Bauherren und Architekten/Ingenieure in gleicher Weise bei
der Vertragsgestaltung bis hin zu auftretenden Haftungsfällen. Wir führen ggf. notwendige
Prozesse oder selbständige Beweisverfahren, wobei unser vorrangiges Ziel darin liegt,
Verfahren einvernehmlich und außergerichtlich beizulegen. Sie können hierzu sowohl Herrn
Dr. Schranner als auch Herrn Dr. Joussen ansprechen.