Wir beraten unsere Mandanten umfassend
auf dem Gebiet des privaten Bauvertragsrechts.
Dies schließt die Gestaltung von Einzelbau-, Subunternehmer- und Generalunternehmerver-
trägen sowie Bauträgervertägen ein. Wir betreuen Bauherren
und Firmen bei auftretenden
Schwierigkeiten während der Bauausführung und der Gewährleistung.
Hierzu gehört ebenso
eine Beratung im Umfeld ausgereichter Sicherheiten, bei denen wir teilweise
auch die
Bürgen vertreten. Sollten Sie ein Projekt realisieren wollen, können
wir Sie für Sie ohne
Risiko eines Wechsels in der Bearbeitung ganzheitlich von dem Grundstückserwerb
bis hin
zur Realisierung des Bauvorhabens betreuen.
Durch unsere langjährige Erfahrung können
wir Sie persönlich auch bei prozessualen
Auseinandersetzungen einschließlich vorgeschalteter selbständiger
Beweisverfahren
begleiten. Ausgewiesen sind hier beide Partner, so u.a. auch als Co-Kommentatoren
des
Ingenstau/Korbion sowie Herr Dr. Joussen als Autor des bekannten Handbuchs
Bauver-
tragsrecht nach VOB und BGB, erschienen inzwischen in der 5. Auflage,
und des Handbuchs
Der Subunternehmervertrag.
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