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Schiedsverfahren erfreuen sich vor allem im Bauvertragsrecht immer größerer Beliebtheit.
Wir bieten Ihnen hier eine professionelle Begleitung als Schiedspartei an, und zwar u.a. auf
der Grundlage der SO Bau, der ARGE Baurecht des Deutschen Anwaltvereins, der SGO Bau der
Deutschen Gesellschaft für Baurecht bzw. der inzwischen geltenden Streitlösungsordnung für
das Bauwesen (SL Bau) sowie der DIS-Schiedsgerichtsordnung. Selbstverständlich sind wir auch
bereit, in einem von Ihnen geführten Schiedsverfahren die Rolle des Schiedsrichters zu über-
nehmen. Eine langjährige Erfahrung in Baurechtsstreitigkeiten und als Schiedsrichter ist hier
für Sie von Vorteil – zumal Herr Dr. Joussen im VOB-Kommentar des Ingenstau/Korbion u.a.
auch den prozessrechtlichen Teil im Anhang 3 unter Einschluss von Schieds- und Schiedsgutachtenverfahren kommentiert.