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Vergaben der öffentlichen Hand wie auch bestimmter privatrechtlich verfasster Unter-
nehmen haben nach den Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB/A) und für
Leistungen (VOL/A) zu erfolgen. Beeinflusst wird das Vergaberecht durch die Regelungen des
4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV),
die Sektorenverordnung (SektVO) sowie die europäische Rechtssetzung. In diesem Umfeld
bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Begleitung an: Diese beginnt bei der rechts-
sicheren Gestaltung von Vergabeverfahren und endet bei der Betreuung von Vergabenach-
prüfungsverfahren vor den Vergabekammern bzw. den Vergabesenaten.

Aufgrund von mehr als 150 Verfahren, die wir in den vergangenen Jahren verantwortlich
begleitet und geführt haben, sind wir mit allen in Betracht kommenden Problemstellungen
vertraut und in der Lage, auch bei schwierigen und komplexen Fragestellungen Lösungswege
aufzuzeigen. Unsere umfangreiche Praxis erstreckt sich auf Bauvergaben genauso wie auf
sonstige Vergaben im IT-Bereich oder den Einkauf von Dienstleistungen wie von Architekten
und Ingenieuren oder im Facility-Management. Betreut wird dieses Rechtsgebiet
vornehmlich von Herrn Dr. Schranner, der neben seinen praktischen Erfahrungen als
Kommentator des Vergaberechts im VOB-Kommentar „Ingenstau/Korbion“ publiziert.

 

© Rechtsanwälte Joussen & Schranner Partnerschaft mbB   Bleibtreustraße 1   10623 Berlin   Telefon 030/31 51 87-0