Herr Dr. Urban Schranner, geb. 1964
in Freising, ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen.
Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Rechtsgebiete des Immobilien-
sowie des Bau-
und Vergaberechts.
Der beruflichen Laufbahn vorausgegangen
waren der Besuch des Dom-Gymnasium in Freising
und das anschließende Studium der Rechtswissenschaft an der Universität
Passau und der
Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach der Referendarzeit
am Oberlandesgericht
München mit einer Auslandstätigkeit bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei
in London
legte er das 2. Staatsexamen in München ab.
Nach Aufnahme einer Tätigkeit
bei einer großen deutschen Wirtschaftskanzlei und einer
begleitenden Anstellung als Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches
Recht bei Herrn Prof.
Dr. Martin Lipp (Technische Universität Dresden) folgte in 1996 die Promotion
zu einem
Thema aus dem so genannten Teilungsunrecht. Von 1995 bis 1999 war Herr Dr.
Schranner
als Justiziar und später als Leiter der Rechtsabteilung einer in der
Immobilienbranche
engagierten Unternehmensgruppe und anschließend in der Konzernrechtsabteilung
der
Deutsche Bahn AG, zuständig für den Bereich des privaten Bau- und
Vergaberechts,
beschäftigt. Zugleich war er als Vertreter in den Deutschen Vergabe-
und Vertragsaus-
schuss für Bauleistungen(Herausgeber der VOB) entsandt.
Die praktische Tätigkeit seit
der Gründung der Kanzlei Joussen & Schranner in 1999 war
von Beginn an geprägt durch die rasante Entwicklung des Vergaberechtes,
insbesondere
durch den mit dem Vergaberechtsänderungsgesetz geschaffenen Bieterrechtsschutz.
Herr
Dr. Schranner berät sowohl öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung
und Durch-
führung von EU-weiten Vergabeverfahren wie auch Unternehmen, die sich
am Wettbewerb
um solche Aufträge beteiligen. Er verfügt über einen reichen
Erfahrungsschatz aus mehr als
150 Vergabenachprüfungsverfahren, in denen er Auftraggeber und Bieter
vor den Vergabe-
kammern und den übergeordneten Vergabesenaten vertreten hat. Die Bandbreite
der vergabe-
rechtlichen Tätigkeit erfasst vornehmlich Bauvorhaben der Infrastruktur
mit Auftragsvolumen
im Einzelfall von bis zu 250 Mio. Euro, Architekten- und Ingenieurleistungen,
Telekommuni-
kationsdienstleistungen und Projekte der IT-Branche sowie Dienstleistungen im Facility-Management.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die begleitende Rechtsberatung bei größeren
Bauvorhaben und das Führen von Bauprozessen.
Herr Dr. Schranner ist Mitautor des
Standardkommentars zur VOB Ingenstau/Korbion seit
der 14. Auflage, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift Vergaberecht
und Verfasser
verschiedener Fachbücher, Aufsätze und Beiträge zum privaten
Bau- und Vergaberecht.
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